Privatrezept

Massagen und Krankengymnastik sind auch auf Privatrezept möglich.

Leider können keine Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen und auch nicht der freien Heilfürsorge eingelöst werden. Ebenso können Manuelle Therapie und Lymphdrainage nicht über Rezept abgerechnet werden.

Es besteht jedoch auch für die gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, sich ein Privatrezept verschreiben zu lassen. So erhalten Sie einen günstigeren Behandlungstarif, da in diesem Fall die Mehrwertsteuer entfällt. Ein Privatrezept kann von jedem Arzt oder Heilpraktiker ausgestellt werden. Für die Ärzte fällt das nicht in die Budgetierung, und bei bestimmten Zusatzversicherungen gibt es evtl. Geld zurück. Nach Einlösung jedes Rezeptes erhalten Sie eine Rechnung, die Sie unter Umständen auch steuerlich geltend machen können.

Ab sofort darf ich aber auch selbst Rezepte ausstellen. :-)
Weitere Informationen dazu hier:
NEU: Sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie