Sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie

Seit April 2021 darf ich den Titel "Sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie" tragen und somit auch ohne ärztliche Verordung medizinisch notwendige Behandlungen durchführen. Durch diese Zusatzqualifikation darf ich ausschließlich im Bereich der Physiotherapie die Krankheitsdiagnose vornehmen, Rezepte für meine Behandlungen ausstellen und Therapieren (Massage oder Krankengymnastik). Ist die Befundlage unklar, gibt es natürlich trotzdem eine Weiterleitung zum Facharzt, um das Krankheitsbild weiter abzuklären. Das gilt insbesondere bei Verdacht auf andere ernstzunehmende Erkrankungen. 

Für die Sicherstellung ausreichender Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Anwendung physiotherapeutischer Maßnahmen sorgt mein Abschluss als Bachelor of Health/ Physiotherapeutin.
Für die Sicherstellung ausreichender Fähigkeiten in Bezug auf Differentialdiagnostik und ausreichend Wissen zu den Grenzen der eigenen therapeutischen Möglichkeiten und Kompetenzen, sorgt die Nachqualifizierung zur sektoralen Heilpraktikerin. 

Das bedeutet für mich ab sofort aber auch mehr administrativen Aufwand und mehr Dokumentationspflicht. Beim Erstbesuch oder bei Änderungen der Problematik/ des Beschwerdebildes wird so ein Teil der Behandlungszeit zur Untersuchungs- und Dokumentationszeit umgewandelt werden müssen.

Und ich brauche Ihre Mithilfe, da ich ab sofort von jedem (also nicht nur den Heilpraktiker-Kunden) mehr Daten und Angaben benötige.

Daher bitte ich JEDEN Kunden, im Vorfeld das Anamneseformular und den Behandlungsvertrag unten auszufüllen und unterschrieben möglichst per eMail wieder zuzuschicken. 

Ihre Mühe würde sich dabei auf jeden Fall lohnen: für meine Behandlungen als sektorale Heilpraktikerin entfällt die Umsatzsteuerpflicht, und dadurch können Sie sich in meiner Preisliste an der rechten Spalte "mit Rezept" orientieren. :-)

ACHTUNG: Wer die zwei Formulare zum ersten Termin nicht ausfüllt, kann keine Heilpraktikerleistung in Anspruch nehmen! Für den gilt der höhere Preis mit den Umsatzsteuern!

Grundsätzlich können meine Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden, dabei auch von privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen übernommen werden und sind beihilfefähig. Wie hoch dabei die Erstattungen ausfallen, müsste im Einzelfall von den Versicherten mit Ihrer Versicherung abgeklärt werden. 
Selbstverständlich ist es aber auch weiterhin möglich, Privatrezepte von Ärzten zu verwenden. 

Technische Hinweise

Die zwei Formulare unten können Sie online ausfüllen und (mit der Maus oder auf einem Touchscreen mit dem Finger oder Stift) unterschreiben und brauchen anschließend nur noch auf den Senden-Buttom auf den Formularen zu drücken. Hiermit wird das Formular normalerweise automatisch in Ihrem installierten eMail-Programm in einer neuen eMail eingebettet geöffnet, die Sie dann nur noch absenden müssen. 
Je nach installiertem Brouwser oder bei fehlendem Plug-In kann es evtl. zu Problemen kommen. Sollte schon das Ausfüllen und Unterschreiben schwierig sein, laden Sie die Datei bitte herunter und öffnen Sie es z.B. mit dem kostenlosen Programm Adobe Acrobat Reader DC.
Sollte das Versenden mit dem integrierten Buttom nicht funktionieren, laden Sie bitte Ihr ausgefülltes Formular herunter und versenden es dann als Anhang per Mail an massage@noemivarga.de

 

Bitte füllen Sie BEIDE Formulare online aus und senden sie Sie mir per eMail zu!